Häufig gestellte Fragen

Können wir den Baum noch erhalten oder muss Er gefällt werden?

Grundsätzlich hat der Erhalt der Bäume erste Priorität. Jedoch können manche Umstände (wie etwa das Absterben des Baumes durch z.B. Krankheiten wie Pilzbefall oder auch unverhältnismäßig hohe Kosten der Erhaltung) zu dem Entschluss einer Fällung führen. Da die Entscheidung zwischen Erhalt oder Fällung eines Baumes sehr unterschiedliche Gründe haben kann, führen wir eine kostenlose Begutachtung mit Ihnen gemeinsam vor Ort durch.

Wie schnell kann ich einen Termin bekommen?

Unser Anliegen ist es, Ihre Anfragen schnell und unkompliziert zu terminieren. Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Termin anbieten zu können.


Ich muss die Verkehrssicherungspflicht erfüllen. Welche Massnahmen können durchgeführt werden?

Wir können Ihnen alle Maßnahmen zur Verkehrssicherung Ihrer Bäume anbieten - diese werden individuell auf Ihre Bäume abgestimmt. Wir bieten hierfür Maßnahmen wie etwa Einkürzungen, Kronensicherungen, Totholzentfernung & Lichtraumprofilschnitt an.

Kostet eine Vor-Ort-Beratung und das Angebot etwas?

Nach unserem Erstkontakt mit telefonischer Beratung vereinbaren wir einen Besichtigungstermin Ihrer Bäume vor Ort. Dies und das anschließende Erstellen eines Angebots ist für Sie kostenfrei.

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Baumschnitt? Wann für eine Fällung?

Der Baumschnitt ist ganzjährig möglich, wenn der Artenschutz hierbei beachtet wird. Somit können wir ganzjährig Totholzentfernung und einen fachgerechten Schnitt durchführen. Wenn der Artenschutz in Kraft tritt (beispielsweise brütet ein Vogel im Baum), kann der Schnitt durchgeführt werden, wenn Gefahr in Verzug ist.

Die Fällung eines Baumes ist zwischen Oktober bis einschließlich Februar erlaubt. Ganzjährig ist Fällung erlaubt, wenn Gefahr in Verzug ist. Auch die Baumschutzverordnung muss beachtet werden. Nicht geschützte Bäume dürfen jederzeit gefällt werden, geschützte Bäume nur mit Fällgenehmigung. Sprechen Sie uns an für Ihre individuelle Lösung und Unterstützung für Genehmigungen.

Darf mein Baum überhaupt gefällt werden?

Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm, sowie mehrstämmige Bäume, wenn einer der Stämme einen größeren Umfang als 50 cm hat. 
Der Stammumfang wird in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden gemessen.
Nicht geschützt sind:

  • Obstgehölze mit einem Kronenansatz unter 100 cm mit Ausnahme von Walnuss, Pappeln, Weiden, Thuja, Scheinzypressen und Fichten sowie deren verschiedenen Arten
  • Gehölze in Baumschulen und Gärtnereien, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen
  • Gehölze in Gartenparzellen von Kleingartenanlagen


Das bedeutet, dass bei geschützten Bäumen eine Genehmigung zum Fällen beantragt werden muss. Gerne übernehmen wir das für Sie. Noch mehr Infos finden Sie unten im Link zur offiziellen Baumschutzverordnung der Stadt Augsburg.